Header Template 1
Schausteller-Verband-Schweiz
Menu

Über Schausteller

Was sind Schausteller

Man unterscheidet in der Regel zwischen Schaustellern, Marktfahrern und einem Circus. Der Schausteller betreibt Fahr- und Belustigungsgeschäfte, welche er von Wochenende zu Wochenende auf einem anderen Platz aufstellt. Der Markthändler betreibt Detailhandel mit Spezialitäten, Kleidern, handwerklichen Künsten und allem, was man nicht gleich im Laden um die Ecke erhält. Markthändler und Schausteller treten getrennt wie auch zusammen auf. Es gibt auch Schausteller, die nebenbei einen Marktstand betreiben, wie auch Markthändler die noch ein kleines Karussell oder  eine Hüpfburg mitführen. Es kommt selten vor, dass ein Circus mit Markthändlern und/oder Schaustellern auftritt. Der Circus ist ein autonomes Unternehmen, welches das Land in der Regel alleine und unabhängig von Kilben, Märkten und Messen bereist.

Bei Schaustellerbetrieben kann es sich um einzelne Personen mit einer Spielbude handeln oder ganze Firmen mit mehreren Angestellten. Sie gehören wie der Circus zum Kulturgut der Schweiz.
Weitere Informationen finden sie unter http://de.wikipedia.org/wiki/Schausteller

Es gibt Schausteller, die sich auf grosse Anlässe konzentrieren und andere, die sich mehr auf kleine Dorfchilben und Märkte ausgerichtet haben. Natürlich gibt es auch Schausteller, die beides bereisen. Die Vielfalt könnte nicht grösser sein.


 

Wie kann man die Schaustelleranlagen grob einteilen

Man unterscheidet grob zwischen Spielbuden, Kinder-, Familienfahrgeschäften und Thrill-Rides.

Kinderfahrgeschäfte können kleine Karussells bis hin zu grossen Schienenfahrgeschäften sein. Diese Fahrgeschäfte sind auf die Grösse der Kinder ausgerichtet und bieten Erwachsenen keinen Platz. Natürlich gibt es auch hier Geschäfte, bei denen die Eltern mitfahren können, um Ihre Sprösslinge zu beaufsichtigen.

Familienfahrgeschäfte sind für alle Altersklassen und Grössen ausgelegt. Diese sind sehr beliebt, weil hier die Fahrt als Familie erlebt werden kann. Dazu gehören Kettenflieger, Schiffschaukeln, Rundfahrgeschäfte, Autoscooter u.s.w.

Thrill- Rides sind Anlagen für die abgehärteten Fahrgäste. Hier  sind  spezielle Warnhinweise zu beachten. Meistens dürfen Schwangere und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen nicht  mitfahren. In der Regel handelt es sich um grosse und teure Anlagen. Diese Anlagen befördern mehrere hundert Personen in der Stunde. In einem kleinen Land wie der Schweiz ist es sehr schwierig, solche Anlagen gewinnbringend zu betreiben. Geht man davon aus, dass eine solche Anlage 500 oder mehr Personen in der Stunde befördern kann und etwa 10 % der Besucher das Angebot nutzen, müsste man für einen guten Spieltag mindestens 25‘000 Besucher zählen.  Die Anzahl von genügend grossen Anlässen ist in der Schweiz sehr begrenzt.


 


 



 

30.08.2013

Sidebar


Adresse

Sekretariat

Powerplay AG
Broch André
Postfach
8048 Zürich
Tel:: 044 341 11 11
Mail: info@powerplay-ag.ch

 



Suchen sie einen Schausteller? Hier geht es zur Adressliste. Schaustellerbetriebe

Haben Sie ein Verbandsanliegen oder wünschen Sie Unterstützung ??
Der Vorstand hilft Ihnen gerne. SVS Vorstand

 Termine

Kommende Termine
  (dauernd) - 1. Apr
Ostermarkt Zug
  (dauernd) - 1. Apr
Osterwoche Aarau
  12:00
Ostermarkt
  13. Apr
Uster Frühlingsmarkt
  22. Apr
Auftakt RHEMA Rheintalmesse
weitere 103 Einträge vorhanden
  Termin(e) hinzufügen
Sidetrenner
Login
Benutzername:

Passwort:

Login automatisch

Passwort vergessen?
Copyright
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*