Über Schausteller
Was sind SchaustellerMan unterscheidet in der Regel zwischen Schaustellern, Marktfahrern und einem Circus. Der Schausteller betreibt Fahr- und Belustigungsgeschäfte, welche er von Wochenende zu Wochenende auf einem anderen Platz aufstellt. Der Markthändler betreibt Detailhandel mit Spezialitäten, Kleidern, handwerklichen Künsten und allem, was man nicht gleich im Laden um die Ecke erhält. Markthändler und Schausteller treten getrennt wie auch zusammen auf. Es gibt auch Schausteller, die nebenbei einen Marktstand betreiben, wie auch Markthändler die noch ein kleines Karussell oder eine Hüpfburg mitführen. Es kommt selten vor, dass ein Circus mit Markthändlern und/oder Schaustellern auftritt. Der Circus ist ein autonomes Unternehmen, welches das Land in der Regel alleine und unabhängig von Kilben, Märkten und Messen bereist. Bei Schaustellerbetrieben kann es sich um einzelne Personen mit einer Spielbude handeln oder ganze Firmen mit mehreren Angestellten. Sie gehören wie der Circus zum Kulturgut der Schweiz. Es gibt Schausteller, die sich auf grosse Anlässe konzentrieren und andere, die sich mehr auf kleine Dorfchilben und Märkte ausgerichtet haben. Natürlich gibt es auch Schausteller, die beides bereisen. Die Vielfalt könnte nicht grösser sein. |
|
|
Wie kann man die Schaustelleranlagen grob einteilenMan unterscheidet grob zwischen Spielbuden, Kinder-, Familienfahrgeschäften und Thrill-Rides. Kinderfahrgeschäfte können kleine Karussells bis hin zu grossen Schienenfahrgeschäften sein. Diese Fahrgeschäfte sind auf die Grösse der Kinder ausgerichtet und bieten Erwachsenen keinen Platz. Natürlich gibt es auch hier Geschäfte, bei denen die Eltern mitfahren können, um Ihre Sprösslinge zu beaufsichtigen. Familienfahrgeschäfte sind für alle Altersklassen und Grössen ausgelegt. Diese sind sehr beliebt, weil hier die Fahrt als Familie erlebt werden kann. Dazu gehören Kettenflieger, Schiffschaukeln, Rundfahrgeschäfte, Autoscooter u.s.w. Thrill- Rides sind Anlagen für die abgehärteten Fahrgäste. Hier sind spezielle Warnhinweise zu beachten. Meistens dürfen Schwangere und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen nicht mitfahren. In der Regel handelt es sich um grosse und teure Anlagen. Diese Anlagen befördern mehrere hundert Personen in der Stunde. In einem kleinen Land wie der Schweiz ist es sehr schwierig, solche Anlagen gewinnbringend zu betreiben. Geht man davon aus, dass eine solche Anlage 500 oder mehr Personen in der Stunde befördern kann und etwa 10 % der Besucher das Angebot nutzen, müsste man für einen guten Spieltag mindestens 25‘000 Besucher zählen. Die Anzahl von genügend grossen Anlässen ist in der Schweiz sehr begrenzt.
|
|
|
30.08.2013