Für Schausteller
GesetzeVerordnung über das Gewerbe der Reisenden
In diesem Gesetzestext werden die Grundlagen zum Schaustellerberuf geregelt. http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20021886/201007010000/943.11.pdf |
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TÜVIn der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden ist geregelt, dass das SECO die angewandten Normen vorgibt, nach denen geprüft werden muss. Diese müssen von einer von der SAS (Schweizerische Akkreditierungsstelle) anerkannten Prüfstelle geprüft werden.
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TÜV-Prüfstellen:Liste der akkreditierten oder anerkannten Inspektionsstellen im Sinne von Art. 22 der Verordnung vom 4. September 2002 über das Gewerbe der Reisenden |
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30.08.2013